Wer Steuern sparen will muss oft investieren. Doch eines Tages muss es zu einem positiven Cashflow kommen. Und das führt auch dazu, dass Unternehmer Rücklagen bilden. Diese Rücklagen werden oft täglich verfügbar benötigt, weil es sich oft um Reserven für das Working Capital handelt. Wiederum andere Rücklagen sind langfristig orientiert, um z. B. Reserven für Anlagen oder Maschinen bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung zu haben. Auch Mittel der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter sind langfristig notwendig.

Die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) bewirkt jedoch, dass es derzeit 0 % bis 0,1 % Zinsen auf Tagesgelder und Termingelder gibt. Langfristige Zinsniveaus liegen bei höchstens 2,5 % pro Jahr. Doch das wird immer seltener. Denn Kreditinstitute erheben zunehmend negative Zinsen oder Verwahrentgelte.

Deshalb suchen Unternehmer nach Lösungen, um die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Dies geht nur, wenn die Verzinsung nach Kosten höher als die Inflationsrate ist.

Europäische Niedrigzinspolitik und ihre Folgen

Das niedrige Zinsumfeld im Euroraum resultiert aus dem niedrigen Leitzins der Europäischen Zentralbank. Dieser Leitzins besagt, dass Privatbanken, Raiffeisen- bzw. Volksbanken und Sparkassen – in Ihrer Gesamtheit Kreditinstitute genannt – minus 0,5 % p. a. (Stand 18.04.2021) Zins zahlen müssen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken müssen.

Aus diesem Grund wird es zunehmend unattraktiv und sogar existentiell gefährdend für Kreditinstitute das sogenannte Einlagengeschäft (Passivgeschäft) zu betreiben.

Deswegen möchte die EZB auf Basis dieser Negativzinspolitik Kreditinstitute ermutigen Kredite auszureichen. Doch die Vergabe von Krediten wird bei Banken durch die Eigenkapital- und Risikovorschriften gem. dem dritten Baseler Kreditabkommen (BASEL III) beeinflusst. Komplexe Regelungen schreiben Kreditinstituten aufsichtsrechtlich vor, wieviel Eigenkapital für die Ausgabe von Krediten bei welchem Kreditrisiko hinterlegt werden muss.

Und da Kundenmittel nur durch die Ausgabe von Hochrisikopapieren wie Eigenkapital behandelt werden können, verändern sich auch Geschäftsmodelle von Sparkassen in diese Richtung (siehe z. B. Nachrangkapital der Sparkasse Fürth mit 1 % Nominalverzinsung für 10 Jahre Laufzeit und Mindestanlagekapital 25.000 €; https://www.sparkasse-fuerth.de/de/home/privatkunden/sparen-undanlegen/sparkassenkapitalbrief.html?n=true&stref=hnav). Diese Nachranganleihen wirken wie Eigenkapital und können auch wie Eigenkapital eingesetzt werden. Doch greifen hier weder die staatliche Einlagensicherung noch irgendeine Vorrangigkeit im Insolvenzrecht. Deshalb weisen die Kreditinstitute auch hier vorsorglich auf das Totalverlustrisiko hin.

Kreditinstitute und Versicherungen werden zunehmend verpflichtet in Anleihen zu investieren und langfristigen Zinsversprechen nachzukommen. Gem. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. – GDV (Stand 18.04.2021) waren im Jahr 2019 Anleihen zu 82,9 % im Portfolio der Versicherungswirtschaft vertreten. Durch verstärkte Realisierung von Sondereffekten aus den Bewertungsreserven wird die Nettoverzinsung (nach Kosten) der Lebensversicherer seit 2012 degressiv fallend von 4,59 % auf im Jahr 2019 in Höhe von 3,91 % künstlich nach oben gehalten. Die Bewertungsreserven stehen grundsätzlich der Versichertengemeinschaft zu. Müssen jedoch seit Jahren für die Wiederbelebung der Überschüsse verwendet werden. Deshalb brauchen sich Versicherte und Arbeitgeber gar nicht wundern, dass die in Aussicht gestellten Gesamtleistungen incl. Überschüsse jährlich fallen und die Mitteilungen der Versicherer mehr Frust als Lust auf betriebliche Altersversorgung machen.

Lage bei Versicherungsunternehmen

Wie sieht die Lage jedoch bei den Versicherungsunternehmen tatsächlich aus?

Das ist sehr undurchsichtig. Vor einigen Monaten waren die Ratinginformationen zu den Versicherern über die größten Ratingagenturen noch zugänglich. Heute können lediglich die Ratinginformationen zu den börsennotierten Lebensversicherungsunternehmen nachvollzogen werden. Auch ein Stresstest wurde seit 2008 nicht mehr direkt zugänglich gemacht. Jedoch sind diese in den Schubladen der Aufsichtsbehörden präsent. So kann ein Anleger gar nicht selbst recherchieren, wie ein Versicherer dasteht. Lediglich der map-Report der Ratingagentur Franke & Bornberg gibt einen leichten Einblick über die Bilanzen der Versicherer. Jedoch nicht über die möglichen Stress Szenarien im Niedrigzinsumfeld.

Auf Basis der oben – sicherlich nicht tiefgehenden und abschließenden – Herausforderungen stellen sich viele Unternehmen Fragen.

Genauso wie sich Unternehmen fragen welcher Standort für ihr Business der richtige ist, sollte vielleicht auch die Frage genauso in Bezug auf die Finanzmittel bezogen werden.

Anleger nutzen immer häufiger das Ausland

Zunehmend wollen Unternehmen Vermögenswerte nicht mehr in Deutschland, sondern in der Schweiz oder Liechtenstein in Sicherheit wissen. Auch im Bereich der Alterssicherung oder dem abgeltungssteuerfreien Vermögensaufbau werden Versicherungsmäntel in der Schweiz oder Liechtenstein als attraktiv empfunden.

Darüber hinaus bietet der Finanzplatz Liechtenstein z. B. auch einen großen Vorteil für Altersvorsorgevermögen an. Im deutschen Insolvenz- und Sanierungsrecht für Versicherer gehören Kundengelder zur Insolvenzmasse und die Ansprüche der Kunden sind über eigene Insolvenzsicherungssysteme abgesichert. In Liechtenstein handelt es sich bei den Kundengeldern um treuhänderisch verwaltetes Sondervermögen und kann bei Schieflage des Versicherungsunternehmens auch einfacher – zur weiteren Verwaltung – auf ein neues Versicherungsunternehmen übertragen werden.

Im Rahmen unserer Gespräche mit Steuerinvestoren und Personen Steuern sparen wollen und Vermögen vermehren werden, bieten sich auch Finanzplätze außerhalb Deutschlands an. Dabei geht es darum, die Ansprüche von Mitarbeitern und Unternehmen auf das Vermögen sicher zu dokumentieren und nicht nur primär Steuern zu sparen und sekundär dann in der Haftung zu sein, wenn Gelder mittlerweile schon von Sparkassen beim Amtsgericht hinterlegt werden, weil der Minuszins ein zu großes Loch in den Geldbeutel des Kreditinstitutes fressen.

Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam herauszufinden, ob Ihre Firmengelder:

  • Von der Insolvenz eines Anbieters betroffen sein können.
  • Sie dadurch zusätzliche Pflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern auferlegt bekommen,
  • Als Geschäftsführer persönlich gegenüber Ihrer Firma dafür haften müssen.
  • Den richtigen Versicherungs- oder Vorsorgemantel für Ihren steuerfreien Vermögensaufbau haben.

Gerne können Sie hier Ihren Gesprächstermin buchen.