Wie geht Steuern sparen durch Betriebsausgabenabzug?

Geschenke sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dabei handelt es sich um Geschenke von Mitarbeitern oder Geschenke an Geschäftspartner zu bestimmten Anlässen wie Weihnachten oder Ostern. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können diese Geschenke als Betriebsausgaben behandelt werden und sind daher abzugsfähig (z. Steuerfreiheit).

Steuern sparen durch Geschenke an Geschäftspartner möglich?

Die Abzugsfähigkeit einer Schenkung hängt von mehreren Faktoren a wie z. B. der Art und dem Wert der Schenkung. Ein Beitrag ist grundsätzlich nur dann abzugsfähig, wenn der Beitrag aus betrieblichen Gründen und ohne Gegenleistung geleistet wird. Darüber hinaus gelten weitere Voraussetzungen:

Es gilt eine Freigrenze von 35 Euro netto pro Person und Geschäftsjahr.

Bei Überschreitung der Grenze entfällt der Abzug der Beiträge als Betriebsausgabe sowie der Vorsteuerabzug – und dies in voller Höhe.

Im Rahmen dieses Programms können viele Geschenke gemacht werden. Der Begriff „Geschenk“ umfasst beispielsweise

  • Eintrittskarten
  • einmalige Geschenke wie Präsentkörbe Blumen etc.
  • Geschenkgutscheine
  • Vorlagen
  • Werbegeschenke
  • Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
  • Damit ist grundsätzlich eine Vielzahl von Geschenken möglich.

Steuern sparen durch Geschenke oder Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter möglich?

Damit eine Schenkung abzugsfähig ist, kommt es nicht nur darauf an, wem die Schenkung zuteilwurde, sondern auch in welchem Zusammenhang. Für Mitarbeiter- und Geschäftspartnergeschenke gelten unterschiedliche Regelungen:

Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburt, Geburtstag, Hochzeit etc. dürfen an Mitarbeiter überreicht werden. Diese Zuwendungen sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsfähig (muss eine Sachleistung sein; Geldleistungen sind weiterhin steuerpflichtig) für Arbeitnehmer jedoch nur bei Einhaltung der 60-Euro-Grenze steuer- und sozialabgabenfrei.

Hinweis: Wird die Obergrenze überschritten muss das Geschenk voll versteuert werden und auch Sozialabgaben fallen an!